Colorplastic SA & Colorplastic AG ist eine im Schweizer Handelsregister eingetragene Firma.
LIEFERADRESSE
Colorplastic SA / Chemin du Vuasset 2-4 / CH-1028 Préverenges
RECHNUNGSADRESSE
Colorplastic AG / Zelgweg 5C / CH-2540 Grenchen
MEHRWERTSTEUERNUMMER
CHE-112.952.801
URHEBERRECHTE
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Firma Colorplastic AG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
HAFTUNG FÜR LINKS
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Verkauf und Lieferung durch Colorplastic AG werden nur aufgrund der untenstehenden Bedingungen ausgeführt. Stillschweigen auf übersandte Geschäfts-bedingungen von Käufern oder Lieferwerken gilt nicht als Annahme, auch nicht bei entgegenstehenden oder abweichenden anderen Bedingungen. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten bis auf Widerruf für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
1. Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, welche nicht
unterzeichnet sein muss. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
1.2 Bestimmungen zum Lieferumfang, Spezifikationen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, wobei Schriftlichkeit auch ohne Unterschrift verbindlich ist.
2. Liefer- und Leistungszeit
2.1 Liefertermine oder Fristen gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung. Unabhängig davon bleibt in jedem Fall eine rechtzeitige Selbstversorgung vorbehalten.
2.2 Die von uns angegebenen Lieferfristen verstehen sich ab unserem Auslieferlager, sofern nichts Anderes bestätigt wird.
2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere nicht nutzbare Verkehrswege, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem unserer Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer in angemessener Frist benachrichtigen.
2.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. Liefermenge
Wir behalten uns das Recht vor, entgegen unserer schriftlichen Bestätigung und ohne vorherige Mitteilung die Liefermenge um 10 % abzuändern.
4. Erfüllungsort; Gefahrtragung
4.1 Der Erfüllungsort der Sache ist dort, wo sich die Ware zur Zeit des Vertragsabschlusses befand. Erfüllungsort der Zahlung ist der Ausstellungsort unserer Rechnung.
4.2 Es ist uns freigestellt zu wählen, mit welchem Transportmittel und auf welche Weise wir die Ware versenden. Jegliche Gefahr geht mit der Übergabe an den ersten Spediteur oder die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
5. Preise und Kosten; Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Fakturierung ist das Abgangsgewicht bzw. das von unseren Lieferanten in Rechnung gestellte Originalgewicht massgebend.Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Gebühren, Zölle, Umsatzsteuer etc., welche jederzeit bei einer allfälligen späteren Belastung nachbelastet werden können.
5.2 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug rein netto auf eines unserer Bankkonten zu erfolgen. Andere Zahlungsziele bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer kann Gegenforderungen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung verrechnen.
5.3 Bei Zahlungsverzug können Fälligkeitszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für kurzfristige Kredite berechnet werden. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungs-fähigkeit des Käufers sind wir befugt, für noch nicht durchgeführte Leistungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der in Rechnung gestellten Forderung. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7. Beanstandungen; Gewährleistung
7.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Fehler müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware, geltend gemacht werden. Sie können nur anerkannt werden, wenn sich die Ware im ursprünglichen und noch verschlossenen Packmittel befindet.
7.2 Verpackungsschäden sind bei der Warenannahme unverzüglich dem anliefernden Spediteur zu melden und in den Frachtpapieren zu vermerken oder innerhalb einer Woche nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.
7.3 Nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei begründeter Beanstandung ist uns die Wahl einzuräumen, binnen angemessener Frist die Mängel zu beseitigen oder für Ersatzlieferung zu sorgen. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen.
7.4 Sind wir zur Mängelbeseitigung und/oder Ersatzlieferung binnen angemessener Frist nicht in der Lage, so ist der Käufer berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
7.5 Unabhängig der Art der Beanstandung durch den Käufer, wird die vertragsgemässe Annahme und Zahlungspflicht nicht aufgehoben.
7.6 Schadenersatzansprüche des Käufers aller Art, auch ausserordentliche Arbeitskosten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder einer unserer Hilfspersonen ein Verschulden im Sinne von Ziff. 8.1 dieser Bedingungen zur Last fällt.
8. Haftung
8.1 Colorplastic AG haften nur für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
8.2 Es werden keine anderen Bestimmung der Produktehaftpflicht sowie strengere Haftungsgrundsätze akzeptiert, wie die gesetzlich vorgeschriebene Haftung.
8.3 Wir haften nicht für Schäden, die dem Käufer bei der Be- und Verarbeitung sowie der Verwendung unserer Ware entstehen, es sei denn, dass für die Schäden ein Verschulden im Sinne von Ziff. 8.1 dieser Bedingungen ursächlich ist.
9. Auskünfte, Spezifikationen, Proben
Produktangaben, Spezifikationen, Verwendungskriterien, Datenblätter sowie Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Produkten und sonstigen Informationen, die wir dem Käufer zur Verfügung stellen, erfolgen nach bestem Wissen. Sie befreien den Käufer nicht von der ihm obliegenden Prüfungs- und Untersuchungspflicht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Im Falle einer Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hindert dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
10.2 Die vorliegende AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen aussschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH-1002 Lausanne.
Préverenges, im April 2014